Beitrittserklärung
§ 4 - Mitgliedschaft
1) Mitglieder im Verein können natürliche und juristische Personen werden, die bereit sind, die Vereinszwecke zu unterstützen. Insbesondere
a) Unternehmen, die Software herstellen, vertreiben oder als
Dienstleistung anbieten,
b) Unternehmen, die im Bereich der Softwareberatung tätig sind,
c) Interessenvertretungen, Verbände oder sonstige Personen mit
berechtigtem Interesse an der Qualitätssicherung von Software,
d) entsprechende Einrichtungen aus Lehre und Forschung.
e) Krankenkassen, kassenärztliche Vereinigungen und Ärzte
2) Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar.
3) Der Aufnahmeantrag ist schriftlich an den Vorstand zu richten, der mit
einfacher Mehrheit über die Aufnahme entscheidet.
4) Eine Ablehnung des Aufnahmeantrages durch den Vorstand ist
zu begründen. Er ist unanfechtbar.
5) Mit Aufnahme verpflichtet sich das Mitglied,
a) den Vereinszweck nach besten Kräften zu fördern,
b) das Vereinseigentum schonend und fürsorglich zu behandeln,
c) den Beitrag fristgerecht gemäß Beitrags- und Gebührenordnung
zu entrichten.
Beitragsordnung:
Der Verein QMS e.V. erhebt Jahresmitgliedsbeiträge von seinen Mitgliedern (§ 5.c der Vereinssatzung), die jeweils zum 01.03. jeden Kalenderjahres in voller Höhe zu zahlen sind.
Die Mitgliedsbeiträge der Mitglieder richten sich nach der Art der Mitgliedschaft und betragen (Jahresbeiträge)
für natürliche Personen 100,- €
für nicht-natürliche Personen 300,- €
Der Aufnahmebetrag beträgt
einmalig 300,- €
Der Mitgliedsbeitrag wird fällig, nachdem der Vorstand über den Antrag auf Mitgliedschaft positiv entschieden hat und der Mitgliedsnachweis dem neuen Mitglied vorliegt. Für die folgenden Kalenderjahre sind die Beiträge zum 1.3. fällig.
Die links stehende Beitrittserklärung können Sie ausdrucken, ausfüllen und an die untenstehende Adresse schicken oder faxen:
Qualitätsring Medizinische Software e.V.
per Adresse Antje Koch
Concordiastraße 10
50169 Kerpen
Fon: (0151) 1820 6271
Fax: (0211) 5970 9005


