Beitrittserklärung
§ 4 - Mitgliedschaft
1) Mitglieder im Verein können natürliche und juristische Personen werden, die bereit sind, die Vereinszwecke zu unterstützen. Insbesondere
a) Unternehmen, die Software herstellen, vertreiben oder als
Dienstleistung anbieten,
b) Unternehmen, die im Bereich der Softwareberatung tätig sind,
c) Interessenvertretungen, Verbände oder sonstige Personen mit
berechtigtem Interesse an der Qualitätssicherung von Software,
d) entsprechende Einrichtungen aus Lehre und Forschung.
e) Krankenkassen, kassenärztliche Vereinigungen und Ärzte
2) Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar.
3) Der Aufnahmeantrag ist schriftlich an den Vorstand zu richten, der mit
einfacher Mehrheit über die Aufnahme entscheidet.
4) Eine Ablehnung des Aufnahmeantrages durch den Vorstand ist
zu begründen. Er ist unanfechtbar.
5) Mit Aufnahme verpflichtet sich das Mitglied,
a) den Vereinszweck nach besten Kräften zu fördern,
b) das Vereinseigentum schonend und fürsorglich zu behandeln,
c) den Beitrag fristgerecht gemäß Beitrags- und Gebührenordnung
zu entrichten.
Beitragsordnung:
Jahresgebühr für natürliche Personen 50,- €, bzw. 250,- € für
Firmen, etc. die Software herstellen, vertreiben oder als Dienstleistung anbieten, leisten einen einmaligen Aufnahmebeitrag, der mindestens dem doppelten Jahresbeitrag entspricht (z.Z. 500,- €).
Die links stehende Beitrittserklärung können Sie ausdrucken, ausfüllen und an die untenstehende Adresse schicken oder faxen:
Qualitätsring Medizinische Software e.V.
per Adresse Antje Koch
Concordiastraße 10
50169 Kerpen
Fon: (0151) 1820 6271
Fax: (0211) 5970 9005


