Beitrags- und Gebührenordnung des Vereins QMS e.V.

 

 

Mitgliedsbeiträge

 

Der Verein QMS e.V. erhebt Jahresmitgliedsbeiträge von seinen Mitgliedern (§ 5.c der Vereinssatzung), die jeweils zum 01.03. jeden Kalenderjahres in voller Höhe zu zahlen sind.

Die Mitgliedsbeiträge der Mitglieder richten sich nach der Art der Mitgliedschaft und betragen (Jahresbeiträge)

 

  • für natürliche Personen 100,- €
  • für nicht-natürliche Personen 300,- €

 

Der Aufnahmebetrag beträgt

 

  • einmalig 300,- €

 

Der Mitgliedsbeitrag wird fällig, nachdem der Vorstand über den Antrag auf Mitgliedschaft positiv entschieden hat und der Mitgliedsnachweis dem neuen Mitglied vorliegt. Für die folgenden Kalenderjahre sind die Beiträge zum 1.3. fällig.